Hundeführerschein
Das Halten eines Hundes bedarf eines Sachkundenachweis, der aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil besteht. Der Sachkundenachweis wird in Niedersachsen auch gerne als Hundeführerschein bezeichnet.
Halter, die in den letzten 10 Jahren für mindestens 2 Jahre einen Hund besessen haben, müssen den Hundeführerschein nicht machen. Das Gleiche gilt auch für Jäger, Tierärzte und Betreiber von Tierheimen.
Der Hundeführerschein besteht aus einer praktischen Prüfung und einem schriftlichen Test. Hier wird geprüft, ob Sie (!) einen Hund im Alltag sicher unter Kontrolle haben. Die Betonung liegt auf SIE (!), denn die praktische Prüfung können Sie auch mit einem anderen Hund absolvieren.
Der theoretische Teil der Prüfung kann im Internet, oder in schriftlicher Form absolviert werden und zwar vor dem Kauf eines Hundes. Nach dem Einzug Ihres Hundes haben Sie dann 1 Jahr Zeit, um den praktischen Prüfungsteil zu bestehen.
Im Seminar "Der artgerechte Rudelführer" erarbeiten Sie sich ein fundiertes Wissen über Hunde. Ich zeige Ihnen einige praktische Trainingsansätze. Hausaufgaben runden das Seminar ab. Das bestehen der theorethische Prüfung sollte nun kein Problem mehr für Sie sein.
Nachdem Sie mit Ihrem Hund einen Kurs in meiner Hundeschule erfolgreich absolviert haben, steht nun auch der praktischen Prüfung nichts mehr im Wege.
Die Theorie und die Praxis können SIe in der Gruppe oder im Einzelunterricht erlernen.
Zur Beantwortung weiterer Fragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.Nutzen Sie das Kontaktformular, oder rufen Sie mich gerne an. Die Telefonnummer findet Sie auch unter Kontakt.